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Startgebühr

 

Bitte bringen Sie 5 € Startgebühr mit zur Abgabe der Kleidung.

Erläuterung hierzu:

Wenn ihr Abzug (=20% des Umsatzes) < 5 € ist -> erhalten Sie den kompletten Erlös, jedoch nicht

die 5 € zurück

 

Wenn ihr Abzug (=20% des Umsatzes) > 5 € ist-> erhalten Sie den „Auszahlbetrag“  (Erlös – 20%) + ihre 5€ Startgebühr

 

Bitte beachten:

Die Startgebühr wird nur pro Verkäufer erhoben, d.h. wenn Sie mehrere Verkäufernummern am Kindermarkt haben, zahlen Sie insgesamt 5 €.

 

Um diese Neuerung besser zu veranschaulichen haben wir Ihnen 2 beispielhafte Abrechnungen erstellt, welche die Änderung anschaulich erklären. Bitte pdf-Dateien unten anklicken.

 

 

Abrechnung mit mehr als 20 Euro Umsatz  (PDF-Dokument)

Abrechnung mit weniger als 20 Euro Umsatz  (PDF-Dokument)